Produktsicherheitsverordnung GPSR
HINWEIS: Die neuste Errungenschaft der EU ist jetzt eine Produktsicherheitsverordnung, die besagt dass zu jedem Produkt der Hersteller sowie die Kontaktdaten in der EU anzugeben sind; selbst bei gebrauchten Produkten.
Nun ist zur Zeit selbst bei Fachanwälten keine abschließende Beurteilung möglich, welche Produkte genau unter die neue Verordnung fallen bzw. viel wichtiger, welche aus was für einem Grund nicht.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt „jetzt“ kein in unserem Shop angebotener Artikel unter die Verordnung fällt.
ERKLÄRUNG: aussortierter Armeelagerbestand i.d.R 20 bis 40 Jahre alt, von den Funktion her nicht immer in allen Details nachprüfbar oder MHD ist auch mal abgelaufen, ... . Die neue Verordnung findet keine Anwendung bei beschädigten oder funktionsuntüchtigen Produkten bzw. bei Produkten, bei denen ein Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten, dass diese noch den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen. Auch können original Armeebestände als klassisches Sammlerstück mit historischem Wert gesehen werden, was von dem neuen Verordnung auch explizit ausgeschlossen wurde.
Fazit zu beachten:
Unsere Artikel werden in ihrer Funktion und mit allen bekannten Warnhinweisen und Eigenschaften beschrieben.
Bei ALLEN Artikeln ist allgemein gebräuchlich davon auszugehen, dass sie nicht den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen. z.B. ist eine Reißfestigkeit von einem NVA oder UZI Gurt nicht vergleichbar mit einem aktuell hergestellten Gewehrgurt; wobei auch nicht immer davon ausgegangen werden kann , dass Neues besser ist ;-).
Sind gesetzliche Eigenschaften wie MHD, Prüfzeitpunkte, und ähnliches abgelaufen oder sind Funktionen nicht vollständig überprüfbar, werden die Artikel wie bisher auch als Sammlerartikel bezeichnet.